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Der Notar ist auch zuständig für die sonstige Betreuung der Beteiligten im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Dazu zählen Beratungen. Für die Durchführung der Beratung erhält der Notar im Regelfall eine halbe Gebühr aus dem Wert des Geschäftes, auf das sich die Beratung bezieht. Da jedoch nicht alle Beratungen gleichgesetzt werden können, erfolgt die Differenzierung der Gebührenhöhe durch eine Abstufung des Wertes. Die Abstufung richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung.
Eine einfache Beratung für ein handschriftliches Testament kostet demnach bei einem Reinvermögen von 60.000 € und einem daraus abgeleiteten Geschäftswert von 15.000 €
eine halbe Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO 33,00 € zzgl. USt. in Höhe von derzeit 19 %.
Für die Beratung, die auf die Durchführung eines anderen gebührenpflichtigen Geschäfts gerichtet ist, wird keine Gebühr erhoben.