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Aktuelle Stichtage im Grundstücksverkehr der neuen Bundesländer

(unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des Melorationsanlagengesetzes (MeAnlÄndG) vom 17. Dezember 1999 und des Zweiten Eigentumsfristengesetzes (2. EFG) vom 20. Dezember 1999)

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Herrn Notar Prof. Böhringer, Heidenheim/Brenz
(siehe seine Veröffentlichungen in ZNotP 1998, 95 ff.; Übersicht 24 im Anhang EGBGB, Eickmann, Kommentar zur Sachenrechtsbereinigung) 

01.01.2023 Grundstücksnutzer hat seine Bauwerke grundsätzlich nun auf eigene Kosten zu beseitigen, § 15 SchuldRAnpG, § 556 BGB.

03.10.2022 Auslaufen des Investitionsschutzes des Nutzers von Bauwerken bei Vertragsbeendigung, nunmehr ggf. Einschränkung des Entschädigungsanspruchs für Bauwerke (Begrenzung auf den Wertzuwachs), § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG. 

31.12.2020 Auslaufen sämtlicher Kündigungsschutzbestimmungen für Nutzungsverträge über Gebäude, § 49 Abs. 2 Satz 3, § 52 Abs. 2 Satz 2 SchuldRAnpG. 

04.10.2015 Wegfall der besonderen Kündigungsschutzbestimmungen bei Rechtsverhältnissen der Schuldrechtsanpassung,  § 23 Abs. 4 SchuldRAnpG. Es gelten sodann die allgemeinen Kündigungsbestimmungen; wegen lebzeitigem Kündigungsausschluß vgl. § 23 Abs. 5 SchuldRAnpG. 

31.12.2010 Auslaufen der Kündigungsschutzfrist bei Überlassungsverträgen zu Wohnzwecken bei vorgenommenen Um- und Ausbauten, § 39 SchuldRAnpG.

31.12.2010 Außerkrafttreten der Beweiserleichterungen bei Verfügungen (insbesondere Abtretung und Löschung eines beschränkten dinglichen Rechts für eine alte öffentliche Stelle). Alsdann gilt wieder uneingeschränkt das Prinzip der Bewilligung durch den Betroffenen (§ 19 GBO) und die Briefvorlagepflicht bei Verfügungen über Grundpfandrechte; § 105 Abs. 1 Nr. 6 GBV. 

31.12.2010 Außerkrafttreten der Hofraumverordnung (HofV). 

31.12.2010 Mitbenutzungsrechte nach §§ 29 Abs. 1-3, 30, 31, 48, 69 Abs. 4 EnergieVO (v. 01.06.1988, GBl I Nr. 10 S. 89 für Energiefortleitungsanlagen) gelten bis dahin fort, EinigungsV Anl. II Kap. V Sachgeb. D Abschn. III Nr. 4, sofern sie bis dahin nicht gem. § 9 GBBerG im Grundbuch eingetragen sind, Art. 19 Abs. 2 RegVBG.
Bis dahin ist auch ohne Grundbucheintragung gutgläubiger lastenfreier Grundstückserwerb ausgeschlossen. 

31.12.2010 Mitbenutzungsrechte nach §§ 29 Abs. 1-3, 30, 31, 48, 69 Abs. 4 EnergieVO (v. 01.06.1988, GBl I Nr. 10 S. 89 für Energiefortleitungsanlagen) gelten bis dahin fort, EinigungsV Anl. II Kap. V Sachgeb. D Abschn. III Nr. 4, sofern sie bis dahin nicht gem. § 9 GBBerG im Grundbuch eingetragen sind, Art. 19 Abs. 2 RegVBG.
Bis dahin ist auch ohne Grundbucheintragung gutgläubiger lastenfreier Grundstückserwerb ausgeschlossen. 

01.01.2006 Zwangsversteigerung eines Grundstücks erfaßt nunmehr eine nicht im geringsten Gebot befindliche Meliorationsanlagen-Dienstbarkeit, § 6 MeAnlG. 

31.12.2005 Ende der alten, vor dem 01.01.1976 bestellten (Wohnhaus-)Erbbaurechte, § 112 SachenRBerG.

31.12.2005 Ende der Verkaufserlaubnisvorschrift in § 7 GBBerG. 

31.12.2005 Auslaufen der besonderen Kündigungsschutzfristen bei Nutzungsverhältnissen mit Interessenabwägung bei gewerblich genutzten Grundstücken im Bereich der Schuldrechtsanpassung, § 49 Abs. 2 SchuldRAnpG. 

31.12.2005 Ablauf des Bestandsschutzes für Meliorationsanlagen Dienstbarkeit bei Beschlagnahme des Grundstücks in der Zwangsversteigerung, § 6 MeAnlG

01.01.2005 Erweiterte Kündigungsmöglichkeit bei Rechtsverhältnissen der Schuldrechtsanpassung, § 23 Abs. 3 SchuldRAnpG. 

30.06.2004 Ablauf der Möglichkeit zum Kauf von Landwirtschaftsflächen nach § 3 Abs. 9 AusglLeistG. 

31.12.2003 Ende der Pflicht zur teilweisen Privatisierung und Veräußerung des Wohnungsbestandes von Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften nach dem Altschuldenhilfegesetz, § 5 Abs. 1 ASHG (Altschuldenhilfe-Gesetz). 

30.06.2003 Ende der Herausgabepflicht des Mehrerlöses bei Grundstücksveräußerungen betreffend Wohnungsgenossenschaften, § 3 Abs. 4 WoGenVermG.

31.12.2002 Auslaufen des besonderen Kündigungsschutzes für Nutzungsverträge über Garagengrundstücke und Erholungsgrundstücke, § 23 Abs. 6 SchuldRAnpG.

30.09.2001 Ende für Lastenfreistellungsverlangen des Grundstückseigentümers gegenüber der öffentlichen Körperschaft, Art. 233 § 2a Abs. 9 EGBGB.  

01.01.2001 Beschlagnahme des Grundstücks in einem Zwangsversteigerungsverfahren erfaßt nunmehr das nicht im Grundstücksgrundbuch dokumentierte Gebäudeeigentum, § 9a EGZVG. 

01.01.2001 Übergang des Eigentums an einer Meliorationsanlage auf den Grundstückseigentümer; die Anlage wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, § 10 Abs. 1 MeAnlG. 

01.01.2001 Gutgläubiger Wegerwerb von nicht rechtzeitig vor dem 01.01.2001 anerkannten Mitbenutzungsrechten und altrechtlichen Dienstbarkeiten nach Art. 187 EGBGB möglich, § 8 Abs. 1 GBBerG, Art. 233 § 5, § 13 SachenR-DV. 

01.01.2001 Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks möglich, obwohl ein nicht gebuchter Miteigentumsanteil nach § 459 ZGB besteht, Art. 233 § 8 EGBGB, § 113 Abs. 3 SachenRBerG. 

01.01.2001 Für nunmehrige Grundbuchanträge ist gutgläubig lastenfreier (nutzungsrechtsfreier/gebäudeeigentumsfreier) Erwerb (frei von beschränkten dinglichen Rechten, Mitbenutzungsrechten, dinglichen Nutzungsrechten/Gebäudeeigentum ohne dingliches Nutzungsrecht) möglich, Art. 231 § 5, Art. 233 §§ 4 und 5 EGBGB. 

01.01.2001 Grundsätzliche Wiederherstellung des öffentlichen Glaubens im Grundbuchverkehr (Ausnahme bei Versorgungsleitungen, vgl. § 8 Abs. 3, § 9 GBBerG, Frist 31.12.2010), Art. 231 § 5, Art. 233 §§ 2b, 4, 8 EGBGB, § 8 GBBerG. 

01.01.2001 Fiktion, daß Grund und Boden und aufstehendes Gebäude nach § 94 BGB eine Rechtseinheit bilden, Art. 231 § 5 Abs. 3 EGBGB.

31.12.2000 Auslaufen der Kündigungsschutzfrist bei Überlassungsverträgen zu Wohnzwecken, § 38 Abs. 2 SchuldRAnpG. 

31.12.2000 Auslaufen des Investitionsschutzes (Kündigungsschutzfrist) bei nicht nutzbarem Gebäude, §§ 49, 52 SchuldRAnpG.  

31.12.2000 Verjährung des Anspruchs auf Ersatz der hälftigen Abbruchkosten von Meliorationsanlagen, § 11 Abs. 4 MeAnlG. 

31.12.2000 Bis dahin kann Grundstückseigentümer Aufhebung eines unredlich erworbenen Nutzungsrechts verlangen, Art. 233 § 4 Abs. 5 EGBGB (Art. 2 SachenRÄndG). 

31.12.2000 Erlöschen von Einreden gegen Hypothek des Nutzers, § 38 Abs. 2 Satz 4 SachenRBerG bei gutgläubigem Zessionar. 

31.12.2000 Erlöschen nicht eingetragener und nicht rechtzeitig anerkannter Mitbenutzungsrechte (außer Versorgungsleitungen i.S.v. § 9 GBBerG) und sonstiger dinglicher Rechte in Abt. II des Grundbuchs. Beachte aber: dingliches Nutzungsrecht/Gebäudeeigentum kann ab 01.01.2001 durch gutgläubigen Erwerb untergehen, Art. 231 § 5 Abs. 3, Art. 233 § 2c Abs. 1 EGBGB, § 2b, § 8 EGBGB; vgl. § 8 Abs. 3 und § 9 GBBerG i.V.m. Art. 1 EFG und Art. 1 2. EFG. 

31.12.2000 Erlöschen von Mitbenutzungsrechten und altrechtlichen Grunddienstbarkeiten gem. § 8 Abs. 1 GBBerG, § 13 Abs. 1 SachenR-DV, Art. 233 § 5 EGBGB. 

31.12.2000 Verjährung des Anspruchs auf Bestellung einer Dienstbarkeit für Meliorationsanlagen (§ 3 Abs. 2 MeAnlG) und Übergang des Eigentums an der Anlage auf Grundstückseigentümer (§ 10 Abs. 1 MeAnlG). 

31.12.2000 Möglicher Wegfall des Anspruchs des Grundstücksnutzers auf Bestellung einer Dienstbarkeit für Erschließungsanlagen, § 116 SachenRBerG. 

31.12.2000 Mögliches Erlöschen von Sachenrechtsbereinigungsansprüchen, § 111 Abs. 1 SachenRBerG. 

03.10.2000 Wegfall des grundbuchamtlichen Benachrichtigungsverfahrens bei Bodenreformgrundstücken für ab dem 03.10.2000 gestellte Grundbuchanträge. 

02.10.2000 Verjährung der Herausgabeansprüche des "Besser"-Berechtigten bei Bodenreformland, Art. 233 § 14 EGBGB. 

31.03.2000 Ablauf der Möglichkeit, Kaufanträge nach § 3 Abs. 1-5 AusglLeistG zu stellen, § 8 FlErwV. 

01.01.2000 Kündigungsmöglichkeit des Grundstückseigentümers bei unbebauten Grundstücken und Garagengrundstücken wegen Investitionsvorhaben, § 23 Abs. 6 SchuldRAnpG. 

01.01.2000 Kündigungsmöglichkeit des Grundstückseigentümers wegen Eigenbedarfs zur Eigenheimerrichtung oder zwecks Nutzung entsprechend geändertem Bebauungsplan, § 23 Abs. 2 SchuldRAnpG. 

01.01.2000 Nunmehriger Übernahmeanspruch des Grundstückseigentümers und mögliche Ankaufsverpflichtung der Gemeinde von Restflächen bei der Sachenrechtsbereinigung, § 24 SachenRBerG. 

31.12.1999 Auslaufen des Kündigungsausschlusses bei Baulichkeiten (Ende des Bestandsschutzes für Rechtsverhältnisse nach der Schuldrechtsanpassung), § 23 Abs. 1 SchuldRAnpG. 

31.12.1999 Erlöschen eines unentgeltlich Durchleitungsrechts des Grundstücksnachbarn zur Entwässerung eines Grundstücks, § 14 MeAnlG. Beachte aber: ab 01.01.2000 besteht das Durchleitungsrecht weiter, ist aber nunmehr entgeltlich und kündbar (vgl. § 14 Abs. 2 und 4 MeAnlG i.V.m. MeAnlÄndG) 

30.09.1999 Fristablauf für Aufgebotsverfahren zum Ausschluß eines Eigentümers eines nach § 459 ZGB entstandenen und nicht im Grundbuch gebuchten Miteigentumsanteils, Art. 233 § 8 EGBGB, § 114 SachenRBerG. 


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