Juristische Fachbegriffe sind häufig nicht einfach zu verstehen. Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu häufig verwandten Begriffen.
Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine "amtliche Kopie" dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.