Geschichte
Gründung, Vorstand und Geschäftsführung
Die Notarkammer Brandenburg wurde im September 1990 gegründet. Die Gründungsversammlung der Kammer fand am 22. September 1990 im Bezirksgericht Potsdam statt. An der Gründungsversammlung haben 49 stimmberechtigte Notarinnen und Notare sowie neben zahlreichen Vertretern der Justiz, der Notarbünde und der Rheinischen Notarkammer auch Herr Notar Dr. Fessler als Vertreter der Internationalen Union des Lateinischen Notariats teilgenommen. Herr Notar Dietmar Böhmer mit Amtssitz in Cottbus wurde zum Präsident der Notarkammer Brandenburg gewählt und hatte dieses Amt bis zum Jahr 2018 inne. Mit seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt im Jahr 2018 wurde Herr Notar Dietmar Böhmer zum Ehrenpräsidenten der Notarkammer Brandenburg ernannt. Zum Vizepräsidenten wurde auf der Gründungsversammlung Herr Justizrat Notar Heinz Stavorinus gewählt, welcher diese Funktion bis 1998 innehatte. Im Anschluss daran war von 1998 bis 2018 Herr Notar Peter Arntz Vizepräsident und von 2018 bis 2020 Präsident der Kammer. Seit dem Jahr 2020 ist Herr Notar Hagen Stavorinus Präsident der Notarkammer Brandenburg. Weitere Mitglieder des derzeitigen Vorstandes sind Herr Notar Hans-Ulrich Tegge als Vizepräsident, Herr Notar Florian Damke, Frau Notarin Dr. Antje Kroß und Herr Notar Thomas Woinar. Die Geschäftsführung der Notarkammer Brandenburg wurde von 1991 bis 2018 durch Frau Notarin a.D. Karin Bencze und ab 2018 bis 2021 durch Frau Dr. Evelyn Woitge wahrgenommen. Seit dem Jahr 2021 ist Frau Notarassessorin Dr. Sarah Messinger Geschäftsführerin der Notarkammer Brandenburg.
Berufsangehörige
In der Notarkammer haben Anfang 1991 79 Notare/innen in eigener Praxis amtiert. Bis 1995 ist die Zahl der Berufsangehörigen auf 93 angestiegen, ab 1998 erfolgte dann schrittweise die Einziehung von Notarstellen, so dass aktuell noch 69 Notarstellen in Brandenburg existieren. Seit 1994 wird in der Notarkammer Brandenburg Notarnachwuchs ausgebildet. Die Ausbildung haben 1994 fünf Notaranwärter aufgenommen. Derzeit sind 13 Notarassessoren/innen in der Notarkammer Brandenburg tätig.
Unterstützung der Rheinischen Notarkammer
Die Rheinische Notarkammer hat in den Anfangsjahren des Aufbaus des freiberuflichen Notariats als Partnerkammer aktive Hilfe für die Notare des Landes Brandenburg geleistet, u.a. durch sehr umfangreiche Fortbildungsveranstaltungen für die Notare und Notarangestellten. Der aktive Erfahrungsaustausch auch auf Geschäftsführerebene führte dazu, dass die Notarkammer Brandenburg bereits 1991 mit notarrechtlich interessanten Themen für das rechtsuchende Publikum mittels Presseinformationen an die Öffentlichkeit gegangen ist, sowie Pressekonferenzen und parlamentarische Abende organisiert und durchgeführt hat.
Die Notarkammer Brandenburg hat nach dem Vorbild der Rheinischen Notarkammer als unterstützende Gremien einen Personal- und Beschwerdeausschuss sowie einen Rechtsausschuss gebildet. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden seit 1994 ebenfalls auf der Kammerversammlung gewählt.
Internationale Kontakte
Die Notare des Kammerbereiches haben ihre Erfahrungen an die Notarinnen und Notare der osteuropäischen Länder, die ebenfalls ein freies Notariat aufbauen, weiter gegeben. Es wurden bereits 1990/1991 Kontakte zu polnischen Notaren geknüpft, als dort die Reprivatisierung des Notariats ermöglicht wurde. Es konnten persönliche und berufliche Kontakte aufgebaut und gefestigt werden, die am 17. April 1996 zu dem Abschluss eines Partnerschaftsvertrages mit der Notarkammer Poznan führte. Im Rahmen dieses Partnerschaftsvertrages wurden gemeinsame Schulungen der Berufsanwärter sowohl in Polen als auch in Brandenburg zu grenzüberschreitenden Fragen sowie gemeinsame Telefonforen in Frankfurt (Oder) durchgeführt und Vertreter der jeweiligen Notarkammer haben an Notarkonferenzen der beiden Kammern teilgenommen.
IT und Daten
Die zahlreichen internationalen Kontakte haben in der Notarkammer Brandenburg auch dazu geführt, dass bereits ab 1995 sich intensiv mit der Frage beschäftigt wurde, neue innovative Medien der Datenkommunikation und Präsentation der Notarkammer im Internet aufzubauen und zu nutzen. Die Internetpräsentation der Kammer wurde ab November 1996 frei geschaltet und wird seitdem ständig erweitert und neuen Bedingungen angepasst. So hatte die Notarkammer Brandenburg als bisher einziges Bundesland in dem internen Bereich die Möglichkeit für die Notare der Länder Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eingestellt, eine elektronische Abfrage zur Vorkaufsbetroffenheit nach § 69 BbgNatSchG vorzunehmen. Seit Oktober 2013 ist die Bundesnotarkammer Partner der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und stellt für alle Notare der Bundesrepublik auf einer Auskunfts- und Anwendungs-IT-Plattform diese elektronische Abfrage zur Vorkaufsbetroffenheit nach § 26 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG zur Verfügung.
Institut für Notarrecht
Die Notarkammer Brandenburg ist gemeinsam mit der Notarkammer Berlin und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung Gründer des Instituts für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, das Institut wurde im Februar 2004 gegründet. Von diesem Zeitpunkt bis zum Jahr 2020 war Herr Notar Peter Arntz Mitglied des Beirats des Instituts und von 2010 bis 2020 Mitglied des Vorstandes der Notarrechtlichen Vereinigung. Von 2020 bis 2023 war Frau Notarin Dr. Katrin Brose-Preuß die Vorsitzende des Vorstands des Förderkreises. Seit Juli 2023 ist Herr Notar Matthias Frohn der Vorsitzende des Vorstands des Förderkreises.