Berufsziel Notar/in
Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, die einen entscheidenden Beitrag zum Funktionieren der Rechtspflege und damit des Gemeinwesens leisten. Der Gesetzgeber hat den Notaren die Stellung einer unparteiischen öffentlichen Institution eingeräumt. Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im täglichen Umgang mit dem Bürger und der der Gestaltung seiner bedeutenden Rechtsverhältnisse.
Tätigkeit
Zu den Aufgaben von Notaren und Notarinnen gehören in erster Linie die Beratung sowie das Entwerfen und Beurkunden von Verträgen in Bereichen, die für den Bürger von besonderer Bedeutung sind. Den Notaren sind daher ausschließliche Zuständigkeiten im Grundstücksrecht, in großen Teilen des Gesellschafts- und Erbrechts sowie im Familienrecht übertragen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der/die Notar/in sich ausschließlich mit diesen Rechtsmaterien beschäftigt. Eine verantwortungsvolle und umfassende Wahrnehmung seiner Funktionen erfordert vertiefte Kenntnisse auch in anderen Disziplinen, insbesondere dem öffentlichen Bau- und Erschließungsrecht, dem Verbraucherschutz- sowie dem Steuerrecht.
Der Notar hat sein Amt sorgfältig und pflichtgemäß wahrzunehmen. Er unterliegt einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Im Übrigen wird die Dienstaufsicht vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und vom Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg ausgeübt.
Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er ist deshalb zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Notar können und sollten deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbart werden, denn nur so können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.
Erforderliche Qualifikationen
Der Zugang zum Notaramt setzt außer zwei erfolgreich bestandenen juristischen Examina (hierbei mindestens das 2. Staatsexamen mit Prädikat) eine zusätzliche mehrjährige Ausbildung zum/r Notar/in voraus, den sogenannten Anwärterdienst. Dies sichert sowohl die Qualität seines Fachwissens, als auch die Entwicklung seiner Persönlichkeit und damit einhergehend seine soziale Kompetenz.
Bei der Auswahl der Bewerber um die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst und bei der späteren Bestellung zum/r Notar/in werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Leistungen eines Bewerbers dürfen an seiner fachlichen Eignung keine Zweifel aufkommen lassen. Darüber hinaus muss er die für den Notarberuf erforderliche Aufgeschlossenheit gegenüber den rechtlichen und menschlichen Problemen der Beteiligten aufweisen und in der Lage sein, den notwendigen vertrauensvollen Kontakt mit der rechtsuchenden Bevölkerung aufzubauen.
Erforderlich sind weiterhin ein Gespür für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dimension seiner Tätigkeit, sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen, Integrität, Kreativität, Einsatzfreude, Belastbarkeit und Eigenverantwortlichkeit.
Anwärterdienst für das Notaramt
Nach der Aufnahme in den Anwärterdienst für das Notaramt werden die Notarassessorinnen und Notarassessoren in der Regel drei Jahre auf das Amt des Notars vorbereitet (§ 7 BNotO). Während des Anwärterdienstes gewinnen die Notarassessorinnen und Notarassessoren praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notarinnen und Notaren, durch die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen und durch die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notarassessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Sie haben dieselben allgemeinen Amtspflichten wie Notare und erhalten – nach Erfahrungsstufe und Familienstand – Bezüge, die denen eines Richters auf Probe (R 1) im Freistaat Sachsen angeglichen sind.
Bewerbungen zur Aufnahme in den Anwärterdienst für das Notaramt
Die Landesjustizverwaltung Brandenburg schreibt entsprechend der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz vom 6. Mai 2014 über Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) freie Notarstellen aus.
Auf die Bewerbung hin erfolgt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in die Notarkammer Brandenburg mit Vertretern der Justizverwaltung und der Notarkammer. Einstellungen erfolgen nach Bedarf und dem Prinzip der Bestenauslese, das dem Bewerber mit der höchsten fachlichen und persönlichen Eignung den Vorrang vor den übrigen Bewerbern einräumt.
Die formellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewerbung um die Übernahme für den Anwärterdienst für das Amt des/der Notars/in im Land Brandenburg ergeben sich im Einzelnen aus der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz (AVNot). Gemäß Nr. I.4. der AVNot ist der Antrag an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg zu richten und in drei Stücken einzureichen.
Die Geschäftsführerin der Notarkammer Brandenburg, Frau Dr. Sarah Messinger, steht Ihnen gern für weitere Rückfragen und ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Laufbahn als Notar/in
Nach Ableistung des Anwärterdienstes besteht die Möglichkeit, sich auf eine freie Notarstelle im Land Brandenburg, die vom Minister der Justiz im Justizministerialblatt ausgeschrieben wird, zu bewerben.
Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung erhält der/die Bewerber/in im Rahmen einer Vereidigung die vom Minister der Justiz unterzeichnete Bestellungsurkunde ausgehändigt. Er/Sie ist damit zum/r hauptberuflichen Notar/in auf Lebenszeit unter Zuweisung eines Amtssitzes ernannt. Eine Verpflichtung, an dem Amtssitz auch zu wohnen (sog. Residenzpflicht), besteht heute nicht mehr.
Notarinnen und Notare haben für ihre Tätigkeiten von den Rechtsuchenden Gebühren nach Maßgabe des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) zu beanspruchen. Aus dem Gebührenaufkommen bestreitet der/die Notar/in seine/ihre Kosten (Personalkosten, Miete für die Geschäftsräume, Abgaben an die Ländernotarkasse Leipzig, aus welchen u.a. die Beiträge zur Haftpflichtversicherung und Rückstellungen zur Altersvorsorge bestritten werden, Ausgaben für Einrichtungen und EDV etc.). Aus dem Gebührenaufkommen abzüglich aller Kosten ergibt sich somit das zu versteuernde Einkommen des/r Notars/in.
An seinem Amtssitz hat der/die Notar/in mindestens fünf Jahre zu verweilen, bevor er sich ggf. um eine andere Notarstelle an einem anderen Amtssitz bewerben kann. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der/die Notar/in das 70. Lebensjahr vollendet, scheidet er/sie aus dem Amt aus. Der Notar a.D., der während seiner aktiven Zeit auch entsprechende Beiträge zu leisten hat, erhält dann von der Ländernotarkasse Leipzig ein Ruhegehalt.